Es gibt Neuregelungen bei den Ausbildungsnachweisen. Diese müssen digital zur Prüfung vorgelegt werden. Das heißt, dass die klassischen Hefte vor den Prüfungen eingescannt werden müssen. Siehe dazu: Webseite der IHK
Alternativ und in der Einrichtung etwas komplizierter können die Berichtshefte auch online geführt werden. Dazu sind folgende Leitfäden auf der IHK Seite zu finden:
Leitfaden Der digitale Ausbildungsnachweis -Einstellungen durch den Ausbildungsbetrieb –
LeitfadenAusbildungsnachweise online führen-Eingabe der Ausbildungsnachweise durch den Auszubildenden
LeitfadenAusbildungsnachweise freigeben-Online-Freigabe der Ausbildungsnachweise durch den je-weiligen Betreuer/Ausbilder-
Klingt kompliziert, ist auch Anfangs eine Umstellung.
ABER…
…die Umstellung bringt eindeutige Vorteile:
- Wochenberichte! Die durchgeführten Tätigkeiten sollen in mindestens 7 ganzen Sätzen formuliert werden.
- Die Unterrichtsthemen sollen weiterhin eingetragen werden.
- Es gibt jetzt ein Feld für den Betrieblichen Unterricht.
- Es werden keine Arbeitsstunden mehr erfasst.
- Keine Unterschreiben mehr, ein klick genügt.
- Bemerkungen können geschrieben werden.
Wenn es Fragen dazu gibt bitte diese direkt an die IHK stellen.