DEHOGA Kreisverband Grafschaft Bentheim

Pressemitteilung 13. Oktober 2020

Verheerende Lage in vielen Grafschafter Gastronomie Betrieben

Die von vielen kritisierten Beherbergungsverbote und die Einstufung als Risikogebiet machen den Grafschafter Hoteliers schwer zu schaffen. Die Verordnungslage der Bundesländer und Landkreise ist sehr unübersichtlich geworden.

Für die Urlauber die Ihre Herbstferien schon am vergangenen Freitag angetreten haben stellen sich die Fragen, ob sie bei Heimreise in Quarantäne müssen.

Auf großes Unverständnis stößt die Unterscheidung zwischen einem Urlauber und einer Privatreise um einen Angehörigen zu besuchen. Die Privatreise um Angehörige zu besuchen ist gestattet, die Urlaubsreise hingegen untersagt. Argumentiert wird beim Verbot der Urlaubsreisen oft mit dem Infektionsgeschehen in Ischgl, dort hatten sich im Frühjahr viele Urlauber beim Après-Ski angesteckt. Solche Party-Veranstaltungen sind aber zur Zeit nicht denkbar. Johannes Grossfeld vom Hotel Großfeld in Bad Bentheim sagt dazu: Am stärksten werden aktuell viele Familien in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschenkt. Ihnen wird eine Urlaubsreise in die Grafschaft untersagt obwohl sie hier ein weitläufige Naturlaundschaft entdecken könnten in der die Einhaltung der Abstandsgebote keine Herausforderung bedeutet.

Die Verordnung einer Sperrstunde in der Grafschaft wird von Vorsitzenden des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) kritisiert. Es gab von Seiten der Kreisverwaltung im Vorfeld keine Absprache mit den Wirten und viele Fragen sind offen geblieben. Die Hygienestandards in den Betrieben sind sehr hoch, die Rückverfolgbarkeit der Gäste über die Gästeerfassung funktioniert. Heilemann: In unserer Gaststätte hatten wir noch keine Micky Maus oder Lucky Luck zu Besuch.

Johanne Schnieders vom Gasthaus Schnieders in Georgsdorf wurde auch von der Sperrstundenregelung überrascht. „Wir hatten gerade mit den Gästen über die Beschränkung auf 25 Personen bei Veranstaltungen gesprochen und jetzt müssen wir den Gästen auch noch sagen, dass sie um 23 Uhr die Gasstätte verlassen müssen.“ Dies stößt bei viele Gästen die sich an die Maskenpflicht, Abstandsgebote u.s.w. gewöhnt haben auf Unverständnis.

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