DEHOGA Kreisverband Grafschaft Bentheim

Pressemitteilung 30.06.2020

Gastronomen und Gäste brauchen eine Perspektive

Am 22. Juni wurden mit der neuen Verordnung der Landesregierung einige Lockerungen für die Gastronomie beschlossen. Für die gastronomischen Betriebe ist die erfreuliche Nachricht gewesen, dass Gruppen bis 10 Personen gemeinsam bewirtet werden können. Somit können sich seit einer Woche wieder Stammtische und Kegelclubs treffen, vorausgesetzt es kommen nicht mehr als 10 Personen.

Weiterhin gilt eine Abstandspflicht von 1,5 Metern von Gruppe zu Gruppe und eine Registrierungspflicht für alle Gäste.

Der Vorsitzende des DEHOGA Kreisverbandes Daniel Heilemann bemängelt bei den Verordnungen der Landesregierung die aktuelle Perspektivlosigkeit für die Grafschafter Saalbetriebe und Diskotheken. Es ist verständlich, dass wir zur Zeit auf einen Diskothekenbesuch oder auf ein rauschendes Hochzeitsfest im Saal verzichten müssen, es ist aber auch klar, dass wir in der Zukunft diese Freiheiten wieder erlangen werden.

Die Landesregierung hat einen 5 Phasenplan vorgelegt und heute befinden wir uns in der letzten Phase. Es gibt allerdings keinen bekannten Plan für die Eröffnung der Diskotheken und ab wann wieder Feste im Saal gefeiert werden können. Für die Unternehmer und die Gäste ist dieser Zustand untragbar. Die DEHOGA fordert daher einen weiteren Öffnungsplan um sich darauf vorbereiten zu können. Betreiber, Veranstalter, Künstler und Gäste brauchen eine Perspektive.

Die aktuellen Coronaausbrüche zeigen leider, dass sich eine sicher geglaubte Lage schnell ändern kann. Herr Heilemann befürwortet eine „Wenn Dann“ Lösung. Zum Beispiel: Wenn sich das Infektionsgeschehen weiter verlangsamt dann sind Veranstaltungen mit 100 Personen möglich ab dem 1. August oder Veranstaltungen mit 500 Personen ab dem 01. September.

Erfreut zeigt sich Herr Heilemann über die Mehrwertsteuersenkung. Dies wird den Unternehmen wieder etwas mehr Luft verschaffen. Die Umsetzung der Hygienemaßnahmen, das Verbot von Buffets und die neue Bürokratie mit den Gästeregistrierungen haben einiges an Kosten für die Betreiber verursacht. Viele Branchen haben inzwischen einen pauschalen Hygieneaufschlag eingeführt. Herr Heilemann glaubt, dass dieser Schritt den Gastronomie-Gästen in der Grafschaft erspart bleibt und dass die erhöhten Kosten der Betreiber über die Erleichterungen bei Mehrwertsteuer kompensiert werden können.

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