DEHOGA Kreisverband Grafschaft Bentheim

Wir sind bereit

#wirsindbereit

Wir starten!

Noch nicht wie früher, aber viel besser keine Gastronomie.


Testzentren in der Grafschaft Bentheim

Als deutscher Staatsbürger kannst du alle Testzentren in Deutschland so oft in der Woche kostenlos nutzen wie du möchtest. In der Regel dauert es 15-30 Minuten bis du ein Testergebnis erhältst.

Übersicht der Testzentren in der Grafschaft Bentheim

* Test-, Impf- oder Genesenennachweis

Soweit von Testungen die Rede ist, können dies PCR-, Schnell-und Selbsttests sein. Diese Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Als Testnachweis gilt, wenn der Test vor Ort unter Aufsicht, im Rahmen einer betrieblichen Testung unter Aufsicht oder von einem zugelassenen Testzentrum (Bürgertest) durchgeführt wurde und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wurde. Die Bescheinigung kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft verwendet werden. Die Anforderungen an die Bescheinigung sind in der Verordnung genannt (insb. Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse der getesteten Person, Name und Hersteller des Tests, Testdatum und Testuhrzeit, Name und Firma der beaufsichtigenden Person sowie Testart und Testergebnis). Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre brauchen außerhalb Regelungen zum Schulbetrieb keine Testate vorlegen.

Es besteht für Bürger und Betriebe die Möglichkeit einem anderem Bürger, Mitarbeiter oder Gast einen Test zu bestätigen. Hierfür muss der Test unter Aufsicht durchgeführt werden und von der beaufsichtigenden Person unterschrieben werden. Folgendes Formular kann dafür verwendet werden:

Eine geimpfte Person und eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist. Ein Impfnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut
im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, und
a) entweder aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
oder
b) bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis besteht.

Eine genesene Person und eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist. Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurücklieg.


Darauf sind wir stolz!

Letztes Jahr haben wir Gastronomen viele Herausforderungen gemeistert.

  • Wir haben Hygienekonzepte erstellt und umgesetz.
  • Wir haben unsere Geschäftsmodelle angepasst.
  • Wir haben die Verordnungen eingehalten.
  • Wir haben den Kontakt zu unseren Gästen aufrecht gehalten.

Und dieses Jahr meistern wir mit Ihnen auch!


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