Noch nicht wie früher, aber viel besser keine Gastronomie.
Ab Freitag, den 21. Mai startet die Gastronomie in der Grafschaft Bentheim mit folgenden Voraussetzungen:
- Maskenpflicht außerhalb des eigenen Tisches.
- Maximal ein Haushalt + 2 weitere Personen aus einem weiterem Haushalt an einem Tisch. Geimpfte, Genesene und Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.
- Test-, Impf- oder Genesenennachweis muss vorgezeigt werden von allen Gästen über 14 Jahren.*
- Kontaktdatenerfassung digital oder schriftlich.
- Nur Außengastronomie, Ausnahmen gelten für Hotelgäste.
- Das Abstandsgebot von 1,5m muss zwischen den Gästegruppen eingehalten werden.
- Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr.