DEHOGA Kreisverband Grafschaft Bentheim

Pressemitteilung 01.06.2020

Seit knapp 3 Wochen dürfen die Restaurants in der Grafschaft Bentheim wieder öffnen.
Daniel Heilemann vom DEHOGA Grafschaft Bentheim bemerkt dazu allerdings, dass es
noch ein weiter Weg zur Normalität ist. Zur Zeit dürfen die Restaurant unter erheblichen
Auflag maximal 2 Haushalte pro Tisch bewirten. Das Restaurantangebot wird von den
Grafschaftern langsam angenommen und die allermeisten Gäste haben auch Verständnis
für die Schutzmaßnahmen. Den Gastronomen fehlen aber zum einen die Einnahmen vom
Veranstaltungsgeschäft mit Hochzeiten, Geburtstagen und Firmenessen und zum
anderen von den zahlreichen Stammtischen und Kegelclubs für einen wirtschaftlichen
Betrieb.
Bei den zahllosen Kneipenbetreibern in der Grafschaft wächst die Verzweiflung von Tag zu
Tag. Zur Zeit ist noch nicht absehbar zu welchem Zeitpunkt die Kneipen wieder öffnen
dürfen und unter welchen Voraussetzungen. In der Verordnung zum 11. Mai war die Rede
von Biergärten die öffnen dürfen. Darauf hin haben einige Kneipenbesitzer ihre Chance
gesehen und ihre Terrassen unter den gültigen Hygienerichtlinien geöffnet. Der Landkreis
Grafschaft Bentheim vertrat die Ansicht, dass ein Biergarten nur an einer Speise-
Gaststätte zulässig ist und die Biergärten sollten wieder schließen. In der neusten
Verordnung der Landesregierung zum 25. Mai wurde das Wort Biergarten wieder
gestrichen.
Viel hängt zur Zeit an den Verpächtern der Gastronomieobjekte ab. Einige haben von sich
aus auf Pachtzahlungen verzichtet und haben damit den Betreibern signalisiert, dass an
eine Gastronomie nach Corona geglaubt wird. Leider sind nicht alle Verpächter diesem
Beispiel gefolgt und die Gastronomen werden in die Insolvenz getrieben. Der DEHOGA
empfiehlt jedem Betreiber und Verpächter das Gespräch zu suchen und eine akzeptable
Lösung für beide Seiten zu finden. Wenn in der Grafschaft eine Kneipe aufgrund einer
Insolvenz schließt wird in der Regel keine neue aufmachen, dafür gibt es zu wenig
Interessenten.
Den Grafschafter Hoteliers machen einige niedersächsische Besonderheiten zu schafften.
Im Gegensatz zu den Regeln in NRW sind Buffets in Niedersachsen generell untersagt
auch wenn bei einem klassischen Frühstücksbuffet durchaus die Abstandsregeln
eingehalten werden könnten. Des Weiteren dürfen die Schwimmbäder in den Hotels, trotz
genauster Gästeerfassung über den Meldeschein, nicht benutzt werden. Dies und die
aktuellen Kontaktbeschränkungen verderben vielen Urlaubern die Freude an einer Reise
in die Grafschaft Bentheim.
Daniel Heilemann kann auch von Lichtblicken berichten. Er geht davon aus, dass
mindestens in den DEHOGA Mitgliedsbetrieben maßgeschneiderte Hygienekonzepte
erstellt wurden und umgesetzt werden. Der Hotel- und Gaststättenverband hat dazu viele
Vorlagen erstellt die genutzt werden können. Wenn die Hygienekonzepte richtig umgesetzt
werden sollte es in der Grafschaft Bentheim zu keine Fall wie im Kreis Leer kommen.
Wichtig ist, dass sich die Gäste wieder sicher fühlen und in der Grafschaft Bentheim
haben Sie allen Grund dazu.

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