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Hallo,

Außengastronomie in der kalten Jahreshälfte wird in Zeiten von Corona einen neuen Stellenwert erlangen. In den Medien wird schon viel die Nutzung von Heizpilze (und vergleichbaren Heizgeräten) gesprochen. Ich habe beim Landkreis nachgefragt wie die rechtliche Situation in der Grafschaft Bentheim ist. Folgende Nachricht habe ich von Herrn Voet (Abteilung Bauwesen) erhalten:
...Zunächst muss unterscheiden werden, ob diese auf öffentlichen Flächen oder auf privaten Grundstücken aufgestellt werden.
Für private Grundstücke ist mir kein Verbot bekannt.
Bei öffentlichen Flächen handelt es sich um Straßen der Kommunen, die von Gaststätten im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis mit genutzt werden dürfen (z.B Aufstellen von Tischen und Stühlen). Jede Stadt oder Gemeinde entscheidet im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis darüber, ob Heizpilze aufgestellt werden dürfen.
Mit ist nicht bekannt, dass in der Grafschaft eine Stadt oder Gemeinde eine Nutzung/Aufstellung von Heizpilzen untersagt hat. ...
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Ich hoffe, dass diese Info dem einen oder anderem von euch hilft.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Heilemann