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Hallo,

ich möchte euch auf die Facebookseite des DEHOGA Bezirks Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim aufmerksam machen. https://www.facebook.com/dehoga.osnabrueck/
Folgende zwei Texte habe ich für euch einmal kopiert:

Veranstaltungen // Antworten auf häufig gestellte Fragen
Gibt es für Hochzeitsplanung irgendwelche Hinweise - was genau ist denn jetzt erlaubt?
Die neue Regelung mit der Zulässigkeit von maximal 50 Personen bei Hochzeiten besagt leider nicht, dass eine solche Feier mit dieser Höchstzahl an Personen frei von jedem Risiko ist.
Insofern halten Sie bitte unbedingt zu jedem Moment auf einer Hochzeitsfeier und auch auf allen anderen Feierlichkeiten (z.B. Taufe, Konfirmation, Kommunion etc.) die 1,5 m Mindestabstand ein. Dies gilt insbesondere bei einem etwaigen Besuch einer Gaststätte. Dort ist vor allem bitte die ‚10er-Gruppe‘ bzw. die ‚Zwei-Haushalte-an-einem-Tisch-Regel‘ zu beachten.
Kann man dabei auch als Brautpaar von Tisch zu Tisch gehen, um allen Gästen gerecht werden zu können?
Wenn Sie sich und Ihre Gäste schützen möchten, dann sollten Sie das lieber lassen oder aber dabei zumindest unbedingt auf den Mindestabstand achten.
Und was ist mit Tanzen?
Die wenigsten Tänze bei Feierlichkeiten sind kontaktarm, insofern sollten Sie genau überlegen, ob Sie dies ermöglichen. Es ist weniger eine Frage der Rechtsverordnung, sondern vielmehr die Frage an Sie, wie Sie die Balance zwischen Hochzeitsfeier und dem eigenen Schutz vor einer möglichen Infektion sowie den Schutz ihrer Gäste herstellen möchten.
Wenn viel Platz ist, die Tanzpaare sich tatsächlich auf einen bzw. nur auf einen weiteren Hausstand oder eine feste 10er-Gruppe beschränken und dazu auch noch ein hinreichend großer Abstand zu den anderen Paaren gehalten werden kann, dann ist das zwar theoretisch möglich, aber ist all das auf Dauer wirklich realistisch einzuhalten?
Gilt die 50-Personen-Hochzeitsregel auch für die Silberhochzeit oder Goldene Hochzeit?
Je mehr Feierlichkeiten in größerem Rahmen als zulässig erklärt werden, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Feier der Ausgangspunkt für einen größeren Infektionsausbruch wird. Jüngste Beispiele in Göttingen oder im Landkreis Cuxhaven zeigen diese Gefahr nachdrücklich auf. Daher konzentrieren sich die ersten Schritte zu einem Alltag mit dem Virus zunächst auf die erst- und einmaligen Feierlichkeiten, wie die Eheschließung bzw. Trauung, Taufe, Konfirmation, Kommunion etc. sowie auf Beerdigungen.
Unstrittig ist eine Goldene Hochzeit sehr bedeutsam, doch sollte gerade mit Blick auf die Covid-19 Risikogruppen dieser Anlass mit besonderer Achtsamkeit begangen werden. Sich dabei im kleineren Familienkreis in einem Restaurant unter Beachtung der gastronomischen Abstandsregelungen zu treffen, ist die bessere Option, um den Aspekten „besonderer Anlass“ und Schutz vor einer möglichen Infektion dennoch Rechnung tragen zu können.
Bei der Beerdigung sind nunmehr auch bis maximal 50 Personen erlaubt – dürfen wir im Anschluss auch in diesem Kreis noch gemeinsam trauern?
Eine Zusammenkunft im Anschluss der Beerdigung bzw. Trauerzeremonie ist hier, mit dem bereits bekannten Abstandsgebot, natürlich möglich. Soweit Sie dies in einem gastronomischen Betrieb tun, dann bedenken Sie bitte, dass dort die ‚10er-Gruppe‘ bzw. die ‚Zwei-Haushalte-Regel‘ an einem Tisch gilt und der Abstand zwischen den Tischen einzuhalten sind.
Gastronomie // Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hat sich in Restaurants etwas geändert – sind Buffets wieder zulässig?
Soweit es um Buffets zur Selbstbedienung geht, dann sind diese auch weiterhin nicht zulässig. Wenn jedoch ein/e Mitarbeiter/in hinter dem Büffet steht und die Speisen auflegt, sind Büffets wieder möglich. Ansonsten können Sie ab Montag, 22. Juni auch wieder mit einer Gruppe von bis zu 10 Personen an einem Tisch sitzen unabhängig von dem jeweiligen Hausstand. Und auch der bisherige Mindestabstand von 2 Metern zwischen allen Tischen wird aufgehoben. Wichtig bleibt lediglich der persönliche Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht zu Ihrem Hausstand bzw. einem weiteren oder zu Ihrer gemeinsamen 10er-Gruppe gehören.

Saalgeschäft und Diskotheken

Leider gibt es für dieses Bereich noch keine Neuigkeiten. Es bleibt zu hoffen, dass am 5. Juli mit der nächsten Verordnung uns ein Weg aufgezeigt wird. Wir werden weiterhin bei unseren Gesprächen auf die Planungsunsicherheit hinweisen und hoffen das die Landesregierung bald einen Fahrplan vorlegt.

Azubi-Messe, Arbeitswelten 2020

Wir planen einen Messeauftritt für unsere gastronomischen Ausbildungsberufe. Ich bin zuversichtlich, dass die Messe im September statt finden wird. Vielleicht wird an der Durchführung etwas verändert damit die Messe den aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln entspricht.
Auf der Messe möchte ich gerne einen Flyer mit Ausbildungs-Betrieben verteilen. Schreib mir bitte wenn du 2021 ausbilden möchtest. (Weitere Informationen folgen...)
Die Aktuelle Verordnung findest du unter:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Und zu guter Letzt möchte ich euch noch die Seite der DEHOGA Niedersachsen empfehlen. Dort findet ihr viele Vorlagen und Handlungsempfehlungen.
https://www.dehoga-niedersachsen.de/branchenthemen/corona-krise/
Mit freundlichen Grüßen

Daniel Heilemann