newsletter top1

Hallo,

leider muss ich euch mitteilen, dass die neue, ab heute gültige, Verordnung für viele von uns keine Verbesserungen gebracht hat.
Kneipen dürfen zwar öffnen, ich denke aber, dass ein wirtschaftlicher Betrieb mit den Abstandsregeln (2m zwischen den Tischen und 1,5m zwischen den Gästen) nicht möglich ist.
Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen usw. haben keine Ausnahmegenehmigung mehr, ab heute gelten für solche Veranstaltungen die selben Abstandsbedingungen wie für den normalen Restaurantbetrieb. (Ich bin persönlich erst von einer anderen Interpretation ausgegangen und habe das auch so kommuniziert, ich bitte dies zu entschuldigen.)
Hotelschwimmbäder dürfen ab heute unter den bekannten Auflagen (Registrierung, Abstandsregeln und Hygieneplan) öffnen.

Am 22. Juni folgt die nächste Verordnung, ich hoffe, dass es dann Verbesserungen im Bezug auf die Buffets und 2-Haushalte Regel gibt.

Azubi-Messe, Arbeitswelten 2020

Wir planen einen Messeauftritt für unsere gastronomischen Ausbildungsberufe. Ich bin zuversichtlich, dass die Messe im September statt finden wird. Vielleicht wird an der Durchführung etwas verändert damit die Messe den aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln entspricht.
Auf der Messe möchte ich gerne einen Flyer mit Ausbildungs-Betrieben verteilen. Schreib mir bitte wenn du 2021 ausbilden möchtest. (Weitere Informationen folgen...)
Die Aktuelle Verordnung findest du unter:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Und zu guter Letzt möchte ich euch noch die Seite der DEHOGA Niedersachsen empfehlen. Dort findet ihr viele Vorlagen und Handlungsempfehlungen.
https://www.dehoga-niedersachsen.de/branchenthemen/corona-krise/
Mit freundlichen Grüßen

Daniel Heilemann